Das Eignungsgebiet Nr. 5 Schwerzenberg liegt knapp 2 Kilometer nördlich vom Eignungsgebiet Nr. 6 (Bergbuck). Die Auswirkungen auf Mensch und Natur kumulieren sich. 3 gigantische Turbinen von 220 Meter Höhe sollen gebaut werden. Alle Turbinenstandorte liegen in einem naturnahen Laubmischwald. Die Menschen in den direkt benachbarten Dörfern Alten, Dorf und Humlikon werden den Lärm hören, von Stroboskopeffekten und anderen negativen Auswirkungen betroffen sein. Auch in den etwas entfernteren Dörfern Henggart, Adlikon und Andelfingen würden die Turbinen dominant in Erscheinung treten. Wenige 100 m südlich der Turbinenstandorte liegen der schöne Golfplatz und das Schloss Goldenberg.
.
Das Gebiet Nr. 5 liegt weniger 100 Meter südlich der BLN*-Objekte 1403 (Glaziallandschaft zwischen Thur und Rhein) und 1411 (Untersee-Hochrhein). Die benachbarte, mit viel Geld renaturierte und streng geschützte Thuraue ist ebenfalls von nationaler Bedeutung. Die Ufer der Thur sind ein beliebtes Erholungsgebiet für die ganze Region und darüber hinaus. Weil die drei Turbinen direkt über der steilen Hangkante (ca. 100 Meter) südlich der Thur geplant sind, würden sie von der Aue aus betrachtet über 300 Meter in die Höhe ragen!
.
Ganz in der Nähe liegt das ISOS**-geschützte Dorf Andelfingen und im Westen liegt das ISOS-Dorf Flaach.
.
Fehlende Sachverhaltsermittlung verbietet Richtplaneintrag:
Zum Brutvogelschutz führte die Baudirektion nur marginale Abklärungen durch, die den Anforderungen an eine Sachverhaltsermittlung auf Richtplanstufe keineswegs genügen. Immerhin stellt sie fest, das folgende national prioritäre Brutvogelarten betroffen sind:
- Feldlerche,
- Winterschlafplatz des Rotmilans mit über 100 Individuen sowie kleinere Winterschlafplätze,
- grösste Kolonie von Turmdolen im Kanton Zürich auf dem Kirchturm zu Andelfingen
- Baumfalke, Habicht, Waldohreule
Konkrete Felderhebungen fehlen jedoch, insbesondere auch zu Zugvögeln. So ist unklar, welche (gefährdeten und anderen) Arten durch die drehenden Rotorklingen der Turbinen gefährdet würden.
Möglichst die national prioritären Vogelarten im Gebiet angeben.
Zu den Fledermäusen fehlen jegliche Untersuchungen. Da es sich um ein altes Waldgebiet mit vielen Höhlenbäumen handelt, muss davon ausgegangen werden, dass es auch eine reiche Fledermausfauna beherbergt.
.
Ein Windpark in diesem Gebiet wäre ein krasser Ersteingriff in die zahlreich vorhandenen Landschafts-, Ortsbild- und Naturwerte von nationalem Rang. Durch die geplante Lage der Windturbinen eng an zwei BLN-Gebieten, in der Nähe von ISOS-Objekten und einem Auenobjekt von nationaler Bedeutung wäre ein Gutachten der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission angezeigt gewesen. Wegen vielfach ungenügender Sachverhaltsklärung kann die nötige Interessenabwägung (Art. 8 Abs. 2 Raumplanungsgesetz und Art. 10 Abs. 1ter Energiegesetz) nicht bundesrechtskonform durchgeführt werden.
Abgesehen davon lassen schon die bekannten Landschafts-, Ortsbild- und Naturwerte von nationaler Bedeutung nur einen Schluss zu: Der Schwerzenberg darf nicht als Windparkeignungsgebiet in den Zürcher Richtplan eingetragen werden.
.
* Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler
** Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung