Das Eignungsgebiet Nr. 11 liegt in der wunderschönen Thurlandschaft mit einer einzigartigen Artenvielfalt. Es ist das am tiefsten gelegene Eignungsgebiet auf nur 380 m.ü.M. Da der Wind in tiefen Lagen schwächer bläst, ist es vermutlich dasjenige Gebiet mit den schlechtesten Windverhältnisse im Kanton Zürich. Entsprechend gering wäre der Stromertrag der drei Monsterturbinen mit 160 m Rotordurchmesser und 220 m Höhe (stark überhöhte Schätzung der Baudirektion: 25 GWh/a). Windmessungen wurden wie bei allen anderen Gebieten nicht durchgeführt, was ein schwerer Mangel bei der Sachverhaltsabklärung ist.
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Das Eignungsgebiet grenzt direkt an das BLN*-Objekt 1403 «Glaziallandschaft zwischen Thur und Rhein», eine reich strukturierte Kulturlandschaft mit Höhenzügen, offenen Ebenen, sanftem Relief und einem Mosaik aus Wäldern und Kulturland; zudem gut erhaltenen Ortsbilder mit einer hohen Dichte an intakten Fachwerkbauten.
Rund um das Eignungsgebiet liegen die sieben ISOS**-geschützten Dörfer Fahrhof, Niederneunforn, Oberneunforn, Wilen bei Neunforn, Trüttlikon, Iselisberg und Dinhard.
Visualisierung der drohenden Windpärke Nrn. 11 (Thalheim, Mitte vorn), 12 (Dägerlen, Mitte hinten) & 13 (Rickenbach, links), Blick von Neunforn nach Süden. Thalheim (rechts von Bildmitte) ist buchstäblich eingekesselt von drei Windpärken. Dadurch würden mit Sicherheit auch die Immobilienpreise leiden.
Fehlende Sachverhaltsermittlung verbietet Richtplaneintrag:
Zum Brutvogelschutz führte die Baudirektion nur marginale Abklärungen durch, die den Anforderungen an eine Sachverhaltsermittlung auf Richtplanstufe keineswegs genügen. Immerhin stellt sie fest, das folgende national prioritäre Brutvogelarten betroffen sind: Baumfalke, kleinere Winterschlafplätze Rotmilan, Schwarzmilan, Waldohreule. Konkrete Felderhebungen fehlen jedoch, insbesondere auch zu Zugvögeln. So ist unklar, welche (gefährdeten und anderen) Arten durch die drehenden Rotorklingen der Turbinen gefährdet würden.
Aus den Reihen unseres Vereins wurden uns folgende weiteren national prioritären Vogelarten gemeldet: Wiedehopf, Flussregenpfeifer, Kuckuck. Zudem zeichnet sich das Eignungsgebiet durch eine schweizweit einmalige Dichte von Rotmilanen inkl. Schlafplätzen aus. Gemäss Vogelwarte Sempach werden für Rotmilanschlafplätze mit mehr als 100 Vögeln Mindestabstände von 5 km gefordert (siehe Leitfaden Vogelwarte „Vögel und Windkraft“, Seite 25).
Zu den Fledermäusen fehlen jegliche Untersuchungen. Da es sich um ein altes Waldgebiet mit vielen Höhlenbäumen handelt, muss davon ausgegangen werden, dass es auch eine reiche Fledermausfauna beherbergt. Eine lokale Fledermausbeobachterin hat an einem Herbstabend nahe beim Eignungsgebiet hunderte von grossen Abendseglern beobachtet, die thurabwärts zogen.
Für das schöne und intakte Landschaftsbild «Thurlandschaft», die ISOS-Dörfer und die zahlreichen Naturwerte von nationalem Rang wären die geplanten drei Windturbinen ein krasser, schädlicher Ersteingriff. Durch die geplante Lage der Windturbinen direkt an einem BLN-Gebiet und nahe bei ISOS-Objekten wäre ein Gutachten der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission angezeigt gewesen. Wegen vielfach ungenügender Sachverhaltsklärung kann die nötige Interessenabwägung (Art. 8 Abs. 2 Raumplanungsgesetz und Art. 10 Abs. 1ter Energiegesetz) nicht bundesrechtskonform durchgeführt werden.
Abgesehen davon lassen schon die bekannten Landschafts-, Ortsbild- und Naturwerte von nationaler Bedeutung nur einen Schluss zu: Das Gebiet «Thalheim» darf nicht als Windparkeignungsgebiet in den Zürcher Richtplan eingetragen werden.
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* Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler
** Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung