Projekte: Eignungsgebiet Nr. 12

Berg (Dägerlen)

Gemeinden: Dägerlen, Dinhard, Thalheim a.d.Th., Adlikon

Das Eignungsgebiet Nr. 12 liegt auf einem Plateau südlich der Thur. Auf der Karte hat es die Form eines nach Süden geöffneten Hufeisens. Wie die anderen Gebiete beschlägt auch dieses vor allem Laubwälder. Im Vergleich zu den anderen Gebieten handelt es sich um ein Flachlandgebiet auf nur 500 m.ü.M. Noch schlechter als bei den meisten anderen Gebieten sind deshalb die Windverhältnisse. Fünf gigantische Turbinen mit 160 m Rotordurchmesser und 220 m Höhe sollen hier 41 GWh Strom pro Jahr liefern. Dies wären 8 % des neuen Rechenzentrums in Winterthur Neuhegi, welches 500 GWh Strom pro Jahr verpufft.

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Das Eignungsgebiet liegt auf dem Boden der Gemeinden Andelfingen, Dinhard, Dägerlen und Thalheim an der Thur. Aufgrund seiner Grösse und eigenartigen Form würden von den Turbinen in diesem Eignungsgebiet ein Dutzend benachbarte Dörfer und tausende Menschen von Lärm, Stroboskopeffekten, Wertverlust von Immobilien, Wald- und Naturzerstörung, Beschädigung des Erholungswerts usw. betroffen, nämlich in:

  • Dägerlen, Berg, Bänk, Rutschwil, Oberwil, Niederwil, Gütighausen, Thalheim, Altikon, Eschlikon, Dinhard und Welsikon

Rund um das Eignungsgebiet besteht eine Rekordzahl von zehn ISOS**-geschützten Dörfern, nämlich Gütighausen, Fahrhof, Oberneunforn, Niederneunforn, Wylen bei Neunforn, Trüttlikon, Iselisberg, Dinhard und Dägerlen. Dägerlen ist bloss 300 m vom Eignungsgebiet entfernt, Gütighausen nur 1 km.

Eignungsgebiet 12 Windenergie Kanton Zürich
Steckbriefkarte Eignungsgebiet Nr. 12. Quelle: zh.ch

Das Eignungsgebiet Nr. 12 grenzt an den Gurisee, ein Amphibienlaichgebiet (Nr. 148), Hochmoor (Nr. 81) sowie Flachmoor (Nr. 1529) von nationaler Bedeutung. Zudem beginnt wenige Hundert Meter nördlich des Eignungsgebiets (bei Thalheim) das BLN*-Gebiet 1403 «Glaziallandschaft zwischen Thur und Rhein».

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Gemäss aktuellem Richtplan liegt es zu Dreivierteln im kantonalen Landschafts-Schutzgebiet und Fördergebiet «Adlikon–Wiesendangen–Hagenbuch»

Visualisierung möglicher Turbinen (Blick von Süden, links das Dorf Berg)

Visualisierung der drohenden Windpärke Nrn. 11 (Thalheim, Mitte vorn), 12 (Dägerlen, Mitte hinten) & 13 (Rickenbach, links), Blick von Neunforn nach Süden

Fehlende Sachverhaltsermittlung verbietet Richtplaneintrag:

Zum Brutvogelschutz führte die Baudirektion nur marginale Abklärungen durch, die den Anforderungen an eine Sachverhaltsermittlung auf Richtplanstufe keineswegs  genügen. Immerhin stellt sie fest, dass folgende national prioritäre Brutvogelarten betroffen sind: Baumfalke, kleinere Winterschlafplätze Rotmilan, Schwarzmilan, Waldohreule. Konkrete Felderhebungen fehlen jedoch, insbesondere auch zu Zugvögeln. So ist unklar, welche (gefährdeten und anderen) Arten durch die drehenden Rotorklingen der Turbinen gefährdet würden. Aus den Reihen unseres Vereins bekamen wir die Information, dass sich das Eignungsgebiet Nummer 12 durch eine schweizweit einmalige Dichte von Rotmilanen inkl. Schlafplätzen auszeichnet. Nach dem UVP-Leitfaden der Vogelwarte Sempach müssen Turbinen einen Abstand zu Rotmilanschlafplätzen einhalten. Bei Schlafplätzen mit mehr als 100 Vögeln ist ein Mindestabstand von 5 km vorgesehen, damit die Vögel nicht regelmässig von den Rotorklingen zerfetzt werden (Leitfaden Vogelwarte „Vögel und Windkraft“, S. 25). Dieser Abstand ist sogar klein bemessen, fliegen doch Rotmilane für die Nahrungssuche mehrere 10 km weit.

Auch solche idyllischen Waldbiotope finden sich im Eignungsgebiet.

Zu den Fledermäusen fehlen jegliche Untersuchungen. Da es sich um ein altes Waldgebiet mit vielen Höhlenbäumen handelt, muss davon ausgegangen werden, dass es auch eine reiche Fledermausfauna beherbergt. Bekannt ist bislang nur, dass im Turm des Kirchlein von Dägerlen eine Kolonie des gefährdenden Braunen Langohrs lebt.

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Kirchlein von Dägerlen. Im Turm lebt eine Kolonie des gefährdeten Braunen Langohrs

Die fünf geplanten, 220 – 240 m hohen Windturbinen mit einem Rotordurchmesser von 160 m würden die vorbezeichneten Ortsbilder, Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler und kantonaler Bedeutung massiv beschädigen. Für das schöne und intakte Landschaftsbild «Thurlandschaft», die ISOS-Dörfer und die zahlreichen Naturwerte von nationalem Rang wären die geplanten fünf Windturbinen ein krasser Ersteingriff. Wegen vielfach ungenügender Sachverhaltsklärung kann die nötige Interessenabwägung (Art. 8 Abs. 2 Raumplanungsgesetz und Art. 10 Abs. 1ter Energiegesetz) nicht bundesrechtskonform durchgeführt werden. Abgesehen davon lassen schon die bekannten Landschafts-, Ortsbild- und Naturwerte von nationaler Bedeutung nur einen Schluss zu: Das Gebiet «Berg» bei Dägerlen darf nicht als Windparkeignungsgebiet in den Zürcher Richtplan eingetragen werden.

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*  Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler

**  Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung

ISOS-Dorf Dägerlen