Freie Landschaft Schweiz erhält Verbandsbeschwerderecht auf Bundesebene

Der Verein Freie Landschaft Schweiz (FLCH) engagiert sich seit über 10 Jahren für den Schutz von Landschaft und Natur. Da diese kulturellen und ökologischen Werte derzeit vor allem von Windturbinen bedroht werden, übt FLCH pointierte Kritik an den ausufernden Plänen zur Überbauung der vielenorts (noch) schönen Schweiz mit tausenden Windturbinen. Das gefällt nicht allen.

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Trotzdem hat der Bundesrat nun an FLCH das Verbandsbeschwerderecht auf nationaler Ebene erteilt. Dieses dient dazu, der wehrlosen Natur eine Stimme zu geben. Etwa den unschuldigen Vögeln, die von Rotorklingen zerfetzt werden, oder den Fledermäusen, denen die Lungen platzen, wenn sie in die Nähe eines Rotors geraten. Auch der Schutz einer schönen Landschaft ist ein zulässiger Beschwerdegrund.

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Gegen die Erteilung des Verbandsbeschwerderechts an FLCH gab es wüsten Widerstand, vorab von jenen, die mit Windenergie Geld machen oder Bundesbeiträge (auch bekannt als Steuergeld) beziehen möchten. Allen voran Suisse Eole, die eine Flut von wirren Behauptungen ausschüttete und insbesondere Mitglieder des FLCH-Komitees verdächtigte, nur da zu sein, um ihre eigenen privaten Interessen zu verteidigen. Die Leute von Suisse Eole sollten selbstkritisch in den Spiegel schauen. Die Schamesröte ihrer Köpfe würde den Himmel erleuchten!

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Letztlich hat alles nichts genützt, denn die Rechtslage ist klar: FLCH erfüllt die Voraussetzungen für das Verbandsbeschwerderecht. Immerhin haben dies auch die meisten Kantone so beurteilt, namentlich auch der Kanton Zürich. (veröffentlicht 6.12.2024)