Am 8. März 2026 nahmen die StimmbürgerInnen der Gemeinde Thalheim/ZH folgende Ergänzungen der Gemeindeordnung mit 316 Jahren gegen 170 Nein-Stimmen überaus klar an.
Art. 3a Energie und Umwelt (neu):
«Die Gemeinde wendet sich gegen die Errichtung von Windenergieanlagen mit einer Nabenhöhe von über 30 Metern im Gemeindegebiet.»
(…)
Art. 9 der Gemeindeordnung (obligatorische Urnenabstimmung) wird wie folgt ergänzt (Ziffer 10, neu):
«10 Verkauf Tausch, Gewährung eines Baurechtes oder anderweitige Überlassung zum Gebrauch bei Kulturland und Wald für die Erstellung von Windenergieanlagen mit einer Nabenhöhe von über 30 Metern.»
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Damit zeigt sich im Zürcher Weinland immer mehr ein Trend: Zwei Drittel der befragten BürgerInnen sind gegen die geplanten Windparks in ihrer Gemeinde.

