Projekte: Eignungsgebiet Nr. 1
Cholfirst
betroffene Dörfer: Wildensbuch, Rudolfingen, Trüllikon, Benken (ZH), Laufen-Uhwiesen; Marthalen, Oerlingen
auf der Thurgauer-Seite: Schlatt
Das «Eignungsgebiet» Nummer 1 liegt in einer prächtigen Hügellandschaft, östlich des Dörfleins Wildensbuch in der Gemeinde Trüllikon. Drei Monsterturbinen von 160 m Rotordurchmesser und 220 Meter Höhe sollen gebaut werden. Alle Standorte liegen in naturnahen Laubwäldern mit grossen Buchen und Eichen. Angeblich 26 GWh/Jahr soll der Windpark liefern. In Winterthur Neuhegi wird ein Rechenzentrum erstellt, das 500 GWh Strom/Jahr verpufft. Weitere sind geplant. Landschaft und Naturzerstörung für 1/20 des Stroms eines Rechenzentren? Wer hat sich das nur ausgedacht.
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Wildensbuch, welches 130 Seelen zählt, liegt nur 500 m vom Eignungsgebiet entfernt, einzelne Höfe knapp 300 m. Die im Dorf und auf den Höfen lebenden Menschen wären besonders vom Lärm der Turbinen und den Wertminderungen ihrer Immobilien betroffen. Doch auch in den umliegenden Dörfern (insbesondere Trüllikon, Rudolfingen, Benken, Marthalen, Oerlingen, Schlatt/TG) würden die Monsterturbinen negativ oder schädlich in Erscheinung treten.
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Das Eignungsgebiet schliesst an das östlich gelegene BLN*-Objekt 1418 Espi-Hölzli an. Nördlich (2 km) liegen das BLN-Objekt 1411 Untersee-Hochrhein und das ISOS**-Objekt mit dem ehemaligen Kloster «Paradies». Rund einen Kilometer entfernt liegen die ISOS-geschützten Rebbaudörfer Benken und Rudolfingen und in einer Distanz von 4.5 km das ISOS-geschützte Dorf Marthalen. Das gesamte Eignungsgebiet ist im kantonalen Richtplan ironischerweise als Landschaftsfördergebiet festgelegt. Doch nichts von alldem ist der Baudirektion heilig. Der Cholfirstwald und ein benachbartes Wäldlein sollen der (minimen) Stromproduktion geopfert werden.
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* Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler
** Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung
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Fehlende Sachverhaltsermittlung verbietet Richtplaneintrag:
Die Flusslandschaft des Rheins ist von grosser landschaftlicher Schönheit, reich an Naturwerten und kulturhistorisch bedeutenden Siedlungen. Ein Windpark auf dem Cholfirst würde die national bedeutende Landschaft und die ISOS-geschützten Ortsbilder von Rudolfingen, Benken und Marthalen massiv beeinträchtigen und das nationale Interesse an ihrer ungeschmälerte Erhaltung verletzen. Die Baudirektion hat dazu jedoch keine relevante Sachverhaltsermittlung durchgeführt, obwohl das ihre Pflicht gewesen wäre.
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Weder Abklärungen zu Vögeln noch Fledermäusen, die im Gebiet leben, führte die Baudirektion durch. Auch zu Zugvögeln und migrierenden Fledermäusen fehlen jegliche Untersuchungen. So ist unklar, welche (gefährdeten und anderen) Arten durch die drehenden Rotorklingen der Turbinen gefährdet würden. Aus den Reihen unseres Vereins bekamen wir folgende Hinweise für Brutvögel (national prioritäre Vogelart):
- Baumfalke
- Wespenbussard
- Mäusebussard
- Rotmilane (sehr viele, zu jeder schönen Tageszeit)
- Turmfalke
- Waldkauz
- Wacholderdrossel
Da es sich um ein altes Waldgebiet mit vielen Höhlenbäumen handelt, muss davon ausgegangen werden, dass es auch eine reiche Fledermausfauna beherbergt.
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Ebenso fehlen Windmessungen, weshalb zweifelhaft ist, ob der jährliche Stromertrag überhaupt die Schwelle des nationalen Interesses erreichen könnte (20 GWh/Jahr).
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Ein Windpark in diesem Gebiet wäre ein krasser Ersteingriff in die zahlreichen Schutzwerte von nationalem Rang. Durch die Nähe zu BLN-Gebieten und ISOS-geschützten Dörfern, wäre ein Gutachten der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission nötig gewesen. Wegen vielfach ungenügender Sachverhaltsklärung kann die Interessenabwägung (Art. 8 Abs. 2 Raumplanungsgesetz und Art. 10 Abs. 1ter Energiegesetz) nicht bundesrechtskonform durchgeführt werden.
Abgesehen davon lassen schon die bekannten Landschafts-, Ortsbild- und Naturwerte von nationaler Bedeutung nur einen Schluss zu: Der Cholfirst darf nicht als Windparkeignungsgebiet in den Zürcher Richtplan eingetragen werden.