Projekte: Eignungsgebiet Nr. 13
Rickenbach (Oberholz)
Gemeinden: Rickenbach, Altikon, Ellikon an der Thur, Wiesendangen

Das Eignungsgebiet Nr. 13 liegt grösstenteils in der Gemeinde Rickenbach und zu kleineren Teilen in den Gemeinden Altikon, Ellikon an der Thur und Wiesendangen. Das Gebiet befindet sich auf kleinen Hügeln. Es gibt kaum mehr Wind als in den anderen Flachlandgebieten. Vier gigantische Turbinen von 220 m Höhe und 160 m Rotordurchmesser sollen hier erstellt werden. Mindestens zwei davon müssten im Wald gebaut werden, weil es ausserhalb davon zu wenig Platz hat. Landschaftlich am schönsten ist das Hügelwäldchen beim Weiler Menzengrüt. Wie so oft im Kanton Zürich dominiert der Waldtyp «Waldmeister- Buchenwald». Auf den ersten Blick erscheint die Waldqualität durchschnittlich. Es gibt einiges an Käferholz und Windwurfflächen. Wie das Beispiel des geplanten Windparks Wellenberg in der Thurgauer Gemeinde Thundorf aber zeigt, darf man sich auf einen allgemeinen Eindruck nicht verlassen, um den Wert für die Natur abzuschätzen. Dort ist der Wald von vergleichbarer Qualität und erscheint auf den ersten Eindruck eintönig.
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Es hat sich jedoch gezeigt, dass gerade in jenem Wald die stark gefährdete Mopsfledermaus ihren Kernlebensraum hat. Dazu kamen noch das Grosse Mausohr, die Nordfledermaus und Zweifarbfledermaus (alle drei gefährdet). Beim Wellenberg hat das Gemeindevolk den Fall erledigt, indem es den Nutzungsplan für den Windpark Ende 2024 mit 63% der Stimmen an der Urne ablehnte. Beim Windpark Nr. 13 Rickenbach (Oberholz) ist das Rennen noch offen.

Ende 2023 lehnte die Rickenbacher Bevölkerung an einer Gemeindeversammlung es ab, einen Mindestabstand von 1’000 m der Windturbinen zu den Bauzonen ins Baureglement aufzunehmen. Ein gleicher Antrag wurde in der Nachbargemeinde Altikon im Januar 2024 angenommen.
Der Bau von Windturbinen im Eignungsgebiet 13 wäre ein Ersteingriff in ein weitgehend unberührtes Gebiet. Das nördliche Drittel des Eignungsgebiet liegt auf dem kantonal inventarisierten «Moränenwall zwischen Rickenbach, Dinhard und Altikon» (Objekt 1052), der auf den würmeiszeitlichen Rheingletscher zurückgeht. Im Inventarblatt gibt die Baudirektion dafür folgende Schutzziele vor:
- ungeschmälerter Erhalt der landschaftlichen Einheit, insbesondere Schutz vor Beeinträchtigung / Zerstörung / Zerschneidung / Zerstückelung von Teilbereichen und prägenden Elementen des Objekts
- ungeschmälerter Erhalt des typischen landschaftlichen Erscheinungsbildes sowie der bestehenden landschaftlichen Werte und prägenden Elemente
- Erhalt der Aufenthaltsqualität durch Schutz vor Lärm- und Lichteinflüssen, sowie vor weiteren visuellen Störungen im Inventarobjekt und in dessen unmittelbaren Nähe
- Erhalt von prägender Topographie und Relief der geomorphologischen Objekte
Die Idee, hier 220 m hohe Windräder aufzustellen, spottet diesen Schutzzielen. Da scheint die eine Hand in der Baudirektion nicht zu wissen, was die andere tut.
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Fehlende Sachverhaltsermittlung verbietet Richtplaneintrag
Wie bei den anderen Eignungsgebieten nahm die Baudirektion auch hier keine Abklärungen vor Ort etwa zum Vorkommen von Fledermäusen, Brutvögeln oder Zugvögeln vor. Auch zu den Windgeschwindigkeiten gibt es keine Messungen. Nur etwa 1 km entfernt vom Eignungsgebiet liegt das ISOS-geschützte Dorf «Kirch Dinhard». Dieses würde durch die riesigen Turbinen massiv verunstaltet. Auch zur Beeinträchtigung des ISOS-Objekts fehlen Abklärungen. Ohne diese Sachverhaltsermittlungen kann die nötige Interessenabwägung für den Richtplaneintrag (Art. 8 Abs. 2 Raumplanungsgesetz und Art. 10 Abs. 1ter Energiegesetz) nicht vorgenommen werden und ein Richtplaneintrag wäre von vorne herein rechtsverletzend.
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Um Hinweise zu den Vogel und Fledermausarten, die im Eignungsgebiet Nr. 13 vorkommen, wären wir dankbar.

