Projekte: Eignungsgebiet Nr. 15

Zünikon

Gemeinden: Wiesendangen, Hagenbuch, Elgg, Elsau

Das Eignungsgebiet Nr. 15 beansprucht Flächen in den Gemeinden Wiesendangen, Hagenbuch, Elgg und Elsau. Es handelt sich um eine schöne, unverbaute Hochebene mit einer guten Fernsicht. Der grösste Teil liegt im Wald; ein Drittel betrifft Äcker und Wiesen. Sechs Weiler (Zünikon, Gündlikon, Stegen, Sammelsgrüt, Kappel) liegen näher als 400 m vom Eignungsgebiet entfernt. Am nächsten gelegen ist Zünikon (250 m). Vier gigantische Windräder mit einem Rotorradius von 160 m und einer Höhe von 220 m sind geplant.

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Das Eignungsgebiet beschlägt im nördlichen Teil ein Naturlandschaftsobjekt von kantonaler Bedeutung. In der östlichen Hälfte befinden sich fünf Naturschutzobjekte (Waldfeuchtgebiete) von überkommunaler Bedeutung. Auch sonst macht insbesondere der Wald einen naturnahen Eindruck.

Knapp 5 km vom Eignungsgebiet entfernt liegt das ISOS*-geschützte Dorf Wiesendangen.

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* ISOS: Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder von nationaler Bedeutung der Schweiz

Eignungsgebiet 15 Windenergie Kanton Zürich

fehlende Sachverhaltsermittlung verbietet Richtplaneintrag:

Auch hier hat die Baudirektion nicht ermittelt, welche national prioritären Fledermausarten im Gebiet leben. Bei den Vögeln hat sie immerhin die folgenden national prioritären Brutvogelarten festgestellt: Feldlerche, Baumfalke, kleinere Winterschlafplätze Rotmilan, Waldohreule und Wespenbussard. Fast sicher sind dies nicht alle, denn es gab wie bei den anderen Eignungsgebiet keine Erhebungen vor Ort. Ebenso fehlen Windmessungen.

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Ohne diese Sachverhaltsermittlungen kann die nötige Interessenabwägung für den Richtplaneintrag (Art. 8 Abs. 2 Raumplanungsgesetz und Art. 10 Abs. 1ter Energiegesetz) nicht vorgenommen werden und ein Richtplaneintrag wäre von vorne herein rechtsverletzend.