Projekte: Eignungsgebiet Nr. 17

Elgg (Guegenhard)

Gemeinde: Elgg

Guegenhard, rechts die Hofsiedlung Steg

Das Eignungsgebiet Nr. 17 umfasst den bewaldeten Hügel «Guegenhard», 700 Meter über Meer und 170 Meter über dem nordöstlich gelegenen Städtlein Elgg. Auf dem Guegenhard sollen mitten im Wald drei riesige Windräder von 220 m Höhe und 160 m Rotordurchmesser aufgestellt werden. Dazu wären massive Eingriffe in das Terrain nötig, insbesondere um die Erschliessungspisten zu bauen. Pro Standort müsste mit einer Rodungsfläche von ca. 1 ha gerechnet werden.

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Der Wald auf dem Guegenhard präsentiert sich als Wirtschaftswald mit einem hohen Anteil an Nadelholz, insbesondere Fichten, danebst Weisstannen, Föhren und (wenigen) Eiben. Im Gegensatz zu anderen Nadelwäldern im Kanton Zürich erscheint dieser gesund und ist weitgehend ohne Borkenkäferschäden. Allerdings ist die Fichte dort ein standortfremder Baum; natürlicherweise würden mehr Laubbäume, namentlich Buchen wachsen.

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Das Städtlein Elgg ist ein bedeutendes ISOS*-Objekt (Nr. 5372). Es liegt nur etwas mehr als 1 km von den Windradstandorten entfernt. Die gigantisch hohen Turbinen würden in Elgg dominant und störend in Erscheinung treten. Es muss in Elgg mit Stroboskopeffekten gerechnet werden, wenn sich die Turbinen in der Abendsonne drehen.

In nur etwa 800 m Abstand von den potentiellen Turbinenstandorten befinden sich die Weiler Dickbuch und Wenzikon. Dort träte wahrnehmbarer Lärm auf. Da die Weiler der Kernzone mit einer tiefen Lärmempfindlichkeitsstufe ES III liegen, wären die Lärmgrenzwerte möglicherweise eingehalten. Nur nützt das den Menschen nichts, wenn sie trotzdem gestört werden. Ähnlich verhält es sich bei den recht nahe gelegenen Höfen (Jakobstal, Sonnental, Neubruch und Steig).

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* ISOS: Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder von nationaler Bedeutung der Schweiz

Eignungsgebiet 15 Windenergie Kanton Zürich

fehlende Sachverhaltsermittlung und Interessenabwägung verbieten Richtplaneintrag:

Auch hier hat die Baudirektion nicht ermittelt, welche national prioritären Fledermausarten im Gebiet leben. Bei den Vögeln hat sie immerhin die folgenden national prioritären Brutvogelarten festgestellt: Habicht, kleinere Winterschlafplätze Rotmilan, Wespenbussard. Fast sicher sind dies nicht alle, denn es gab wie bei den anderen Eignungsgebiet keine Erhebungen vor Ort. Ebenso fehlen Windmessungen.

Ohne diese Sachverhaltsermittlungen kann die nötige Interessenabwägung für den Richtplaneintrag (Art. 8 Abs. 2 Raumplanungsgesetz und Art. 10 Abs. 1ter Energiegesetz) nicht vorgenommen werden und ein Richtplaneintrag wäre von vorne herein rechtsverletzend.