
Das Eignungsgebiet Nr. 48 kann mit einem schönen Spaziergang ab Dättnau oder Brütten besucht werden. Was zuerst auffällt, wenn man das Gebiet betritt, sind die unzähligen wunderprächtigen Eichen, die einer noch unbekannten Zahl von Vögeln und Fledermäusen eine Heimat bieten. Unbekannt deshalb, weil es die Baudirektion bislang unterliess, nähere Abklärungen zu treffen. Ebenso wenig zur Frage, welche migrierenden Fledermäuse und ziehende Vögel durch die drehenden Rotorklingen gefährdet wären.
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Das Eignungsgebiet Nr. 48 befindet sich wie das Gebiet Nr. 9 (Berenberg) in der Kulturerbelandschaft 6004 «Dättnauer-/Weier-/Rumstal» und in der Nähe weiterer inventarisierter Landschaftsobjekte.

Das Eignungsgebiet Nr. 48 liegt wie fast alle anderen im Wald. Dieser ist naturnah, idyllisch und ohne Fremdgeräusche. Bei schönem Wetter sind viele Spaziergänger und Freizeitsportler unterwegs. Mitten durch verläuft die Finnenbahn des TV Brütten. Das Eignungsgebiet Nr. 48 ist ein wichtiges Erholungsgebiet für die Menschen aus der Umgebung. Industrielle Windräder in diesem schönen Wald? Wer hat sich das nur ausgedacht?
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Fehlende Sachverhaltsermittlung verbietet Richtplaneintrag
Das südliche Viertel des Eignungsgebiet ist einigermassen eben. Gegen Norden verjüngt sich das Gelände aber zu einem Grat, dessen Flanken nach Westen und Osten steil abfallen. Es fragt sich, ob in diesem komplexen Gelände überhaupt mit verhältnismässigem Aufwand Fundamente für Windturbinen erstellt werden könnten. Offenbar geht selbst die Baudirektion davon aus, dass nur «kleinere» Windräder von 160 m Höhe, dafür gleich fünf davon, möglich wären, die einen Gesamtertrag von bloss 13 GWh pro Jahr lieferten. Ein Windpark im Chomberg läge also nicht einmal im nationalen Interesse (mind. 20 GWh/Jahr). Tatsächlich sprechen nationale Interessen gegen diesen Windpark, so nur schon der Schutz von national prioritären Vogel- oder Fledermausarten, wie etwa der Rotmilan, der in diesem Gebiet häufig ist und wohl auch brütet. Bereits bekannt sind kleinere Winterschlafplätze der Rotmilane in der Umgebung. Der Rotmilan fürchtet sich leider nicht vor Windrädern. Beim Fliegen schaut er nach unten und wird von den Rotoren brutal erschlagen. Es kann davon ausgegangen werden, dass noch etliche weitere national prioritäre Tierarten betroffen wären. Ebenso fehlen Windmessungen.
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Aber wie gesagt: Bislang traf die Baudirektion dazu keine Abklärungen. Ohne diese Sachverhaltsermittlungen kann die nötige Interessenabwägung für den Richtplaneintrag (Art. 8 Abs. 2 Raumplanungsgesetz und Art. 10 Abs. 1ter Energiegesetz) nicht vorgenommen werden und ein Richtplaneintrag wäre von vorne herein rechtsverletzend.
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Um Hinweise zu den Vogel und Fledermausarten, die auf dem Chomberg vorkommen, wären wir dankbar.