
Das Eignungsgebiet Nr. 9 ist unter allen geplanten Windparkgebieten singulär im wahrsten Sinne des Wortes: Nur eine einziges Windrad hätte dort Platz. Immerhin soll dieses so riesig werden wie die meisten anderen mit 160 m Durchmesser und 240 m Höhe. Von weither wäre es sichtbar und würde die Landschaft industriell verunstalten.
Das Eignungsgebiet liegt in der Kulturerbelandschaft 6004 «Dättnauer-/Weier-/Rumstal» und in der Nähe weiterer inventarisierter Landschaftsobjekte. Im südlichen Teil befinden sich die Ruinen des ehemaligen Klosters Mariazell. Dieses fand mit der Reformation (1528) ein Ende. Wären die Gemäuer nicht vor gut 300 Jahren abgebrochen und für den Bau des Patrizierhauses «Zur Geduld» an der Marktgasse in Winterthur wiederverwendet worden, könnte man die stattliche Kirche und bescheidenen Wohnstätten der Mönche noch heute bewundern. In die Erhaltung der Klosterlokalität steckte der Kanton in den letzten Jahren grosse öffentliche finanzielle Mittel. Umso unverständlicher, warum er das Gebiet jetzt mit einem hässlichen Windrad verschandeln will.
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Das Eignungsgebiet selbst liegt wie fast alle anderen vollkommen im Wald. Aufgrund der steilen Hänge wurde dieser extensiv bewirtschaftet und blieb naturnah. Der Wald ist umgeben von einer hochwertigen Kulturlandschaft mit Hecken, Reben und einzelnen Siedlungen. Mehrere schöne Wanderwege durchziehen das Gebiet.

Die Stromproduktion des einzigen Windrads läge weit unterhalb der Schwelle des nationalen Interesses (20 GWh/a), würde jedoch visuell gegen zehntausend Einwohner des Stadtteils Wülflingen belasten. Zudem befindet sich das Windradgebiet genau in südwestlicher Richtung, wohin sich die meisten Wohnungen und die Siedlung Wülflingen ausrichten und lange Abendschatten der Anlage entstehen. Ein Windturbine in diesem Gebiet wäre ein krasser Ersteingriff in ein recht unberührtes, exponiertes Waldgebiet. Gemäss Baudirektion ist das Gebiet unterdurchschnittlich geeignet. Es wurde nur in den Richtplanentwurf aufgenommen, weil ein Unternehmer im Übermut dies vorschlug.
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Fehlende Sachverhaltsermittlung verbietet Richtplaneintrag
Auch zum Eignungsgebiet Nr. 9 Berenberg wurden wie bei allen anderen keine Abklärungen getroffen, ob dort seltene Fledermäuse oder Vogelarten leben. Auch zu Zugvögeln und migrierenden Fledermäusen fehlen jegliche Untersuchungen. So ist unklar, welche (gefährdeten und anderen) Arten durch die drehenden Rotorklingen gefährdet würden. Ebenso fehlen Windmessungen, weshalb zum Nutzen der Anlage keine Daten verfügbar sind.
Ohne diese Sachverhaltsermittlungen kann die nötige Interessenabwägung für den Richtplaneintrag (Art. 8 Abs. 2 Raumplanungsgesetz und Art. 10 Abs. 1ter Energiegesetz) nicht vorgenommen werden und ein Richtplaneintrag wäre von vorne herein rechtsverletzend.
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Wenn jemand mehr zu Vögeln und Fledermäusen in diesem Eignungsgebiet weiss, bitten wir um Mitteilung.

