Am Sonntag, 9. Februar 2025, fand im Kanton Solothurn die Volksabstimmung zu einem neuen Energiegesetz statt. Umstritten war (nebst anderem) der neue § 9 Absatz 2:
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«In den im Richtplan festgehaltenen Eignungsgebieten ist bei Wind- und Solaranlagen die zuständige kantonale Behörde die Planungs- beziehungsweise Baubewilligungsbehörde unter zwingender Berücksichtigung der Anliegen der betroffenen Gemeinden.»
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Damit wollte der Kanton die Gemeinden bei Entscheidungen zu Wind- und Solaranlagen entmachten. Das ist nun schief gegangen. Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger lehnten das Energiegesetz mit 57 % Nein gegen 43 % Ja ab. Im Bezirk Thal, wo mitten in der Natur ein hässlicher Windpark geplant ist, sagten sogar 72 % Nein. Da nützte nicht einmal das Zugeständnis, dass Anliegen der Gemeinden «zwingend» berücksichtigt würden. In der Realität sind solche Klauseln auch wenig wert.
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Im Kanton Zürich laufen ähnliche Bestrebungen zur Entmachtung der Gemeinden. Diesen steht heute die raumplanungsrechtliche Hoheit bei Nutzungszonen für Windräder zu. Jedenfalls im negativen Sinn, dass nach dem geltenden Recht keine Gemeinde verpflichtet werden kann, eine solche Zone zu schaffen. Hier will die Baudirektion die Gemeinden entmachten (geplante Revision Energiegesetz). Ob sie aus der Volksabstimmung im Kanton Solothurn lernt?

